
Newsletter Oktober 2008
SWU Vertrieb setzt auf VIS Consult der GET AG
Als netzunabhängiger Energiehändler mit regionalem Marktfokus hat sich die SWU Vertrieb GmbH, eine 100prozentige Tochtergesellschaft der SWU Energie GmbH, in kürzester Zeit auf dem Energiemarkt etabliert. Dafür hat sie unter anderem die erfolgreiche Einführung der Schwaben-Produktgruppe auf dem stark vom Wettbewerb geprägten Markt geschaffen, allen voran der SWU SchwabenStrom. Diese Position auszubauen, das Angebot um neue Produkte und Aktivitäten zu erweitern, wird die Zukunft des Unternehmens bestimmen. Diese ambitionierten Ziele finden ab sofort Unterstützung durch das VIS Consult der GET AG. Mit diesem innovativen Tool ist die SWU Vertrieb neben anderem in der Lage, punktgenau Tarife zu simulieren, regionale Margenkalkulationen und Deckungsbeitragsrechnungen auszuführen sowie spezifische Vertriebsgebiete zu definieren. Mit VIS Consult bietet die GET AG alle Möglichkeiten, Produktideen realitätsgetreu zu testen, zu modifizieren und zu präsentieren. Basis sind auch hierbei wieder die aktuell recherchierten Tarife und Entgelte der Energiemarkt-Experten.
Dritter Energiepreistag der GET AG rückt näher
Der Energiepreistag am 27. November in Leipzig mit dem Thema „Direkt und online - Optimale Lösungen für die Distributionspolitik“ bei den Energiemarkt-Experten rückt in greifbare Nähe. Angesichts der hier mitgelieferten News und Entwicklungen wird das topaktuelle Thema von und mit hochkarätigen Referenten heiß diskutiert werden. Für einen regen Austausch am Vorabend des Energiepreistages trägt sicherlich auch das entspannte Get together bei.
Die Anmeldefrist läuft noch bis zum 12. November.
Anmeldung und Programm unter: www.get-ag.com/Energiepreistag.61.0.html.
Branchennews » Weg frei für Wettbewerb bei der Messung von Strom und Gas
(8. Oktober 2008) Das Bundeskabinett hat gestern die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegte Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich bestätigt. Sie wird in Kürze in Kraft treten. Das hat das BMWi aktuell bekannt gegeben.
Zentraler Inhalt der gestern beschlossenen Neuregelungen ist die Messzugangsverordnung. Sie konkretisiert die Öffnung des Messstellenbetriebs und der Messung bei Strom und Gas für Wettbewerb, so das Ministerium. Grundlage dieser Öffnung sei das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb, das bereits am 9. September 2008 in Kraft getreten ist. Gesetz und Verordnung dienen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Sie sollen den Verbrauchern einen zusätzlichen Anreiz geben, die Möglichkeiten des Wettbewerbs und der Energieeinsparung zu nutzen, so das BMWi weiter. Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: „Mit der Marktöffnung des Messwesens bei Strom und Gas setzt die Bundesregierung ein weiteres Signal für Wettbewerb bei der leitungsgebundenen Energieversorgung. Durch den Wettbewerb erhalten die Verbraucher neue Möglichkeiten bei der Anbieterwahl.“ Sie bekämen damit auch einen besseren Zugang zu modernen Zählertechnologien. Wer dies wolle, könne sich künftig Messgeräte einbauen lassen, die ihm bessere Informationen als bisher über seinen aktuellen Energieverbrauch geben. Glos setze auf den mündigen und verantwortungsbewussten Verbraucher, der von solchen Angeboten auch wirklich Gebrauch mache.
Mit dem Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb wird das Messwesen bei Strom und Gas im Energiewirtschaftsgesetz vollständig für Wettbewerb geöffnet. Messstellenbetrieb und Messung waren bisher rechtlich bzw. faktisch weitgehend den Netzbetreibern vorbehalten. Jeder Stromverbraucher, also Industrie, Gewerbe wie auch Haushaltskunden sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, im Wettbewerb nicht nur ihren Strom- oder Gaslieferanten auszusuchen, sondern - sofern sie es wünschen - auch mit der Messung ihres Strom- oder Gasverbrauchs ein anderes Unternehmen als den örtlichen Netzbetreiber zu beauftragen, so die Angaben des BMWi. Die in dem Paket von Gesetz und Verordnung vorgesehene Öffnung für Wettbewerb solle nicht nur helfen, preisliche Vorteile für die Verbraucher zu erschließen, sondern auch, technische Innovationen beim Zähl- und Messwesen fördern. Der Bundesrat hat der Verordnung laut BMWi am 19. September 2008 zugestimmt. Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wird am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.
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Branchennews » Erneuerbare Energien: Indirekte Kosten in Milliardenhöhe
(14. Oktober 2008) Laut aktueller Mitteilung der Technischen Universität Berlin (TUB) und der Wirtschaftsvereinigung Metalle (WVM) sieht die Novelle des Gesetzes zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (EEG) im Jahr 2009 durchschnittlich eine starke Anhebung der Vergütungssätze vor. Neben den direkten Kosten sei deshalb in den kommenden Jahren ein erheblicher Anstieg der indirekten Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erwarten. Bereits im Jahr 2006 habe die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen die inländischen Stromverbraucher nicht nur mit der EEG-Umlage in Höhe von rund einem Cent je Kilowattstunde belastet, sondern zusätzlich indirekte Kosten in Höhe von rund 445 Millionen Euro verursacht. Prof. Dr. Georg Erdmann, Leiter des Fachgebietes Energiesysteme an der TU Berlin, berechnete laut eigenen Angaben im Auftrag der WVM, dass die indirekten Kosten der Erneuerbaren Energien bis 2020 auf mindestens 3,3 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen werden. Das bedeute für die stromintensiven Industrien in Deutschland einen Aufschlag von über 0,7 Cent je Kilowattstunde. Im kürzlich neugefassten Gesetz zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (EEG) wurde verankert, dass die EEG-Belastung stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf maximal 0,05 Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten, so die TUB. Diese Begrenzung erfasse lediglich die direkten Kosten der Förderung. Die starke und gesetzlich nicht eingeschränkte Zunahme der indirekten Kosten werde dagegen voll auf die Unternehmen durchschlagen, kritisiert die WVM. Sie fordere deswegen eine Freistellung der Unternehmen von den indirekten Kosten. Näheres zur Studie unter: www.ensys.tu-berlin.de.
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Branchennews » Bundeskabinett: Gesetz zur Änderung der Biokraftstoffförderung
(24. Oktober 2008) Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine neue gesetzliche Grundlage für die Förderung der Biokraftstoffe beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es laut Mitteilung, Konkurrenzen um Anbauflächen für Biosprit und Nahrungsmittel zu vermeiden und den Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die effektive Minderung der Treibhausgasemissionen auszurichten. Die bisher für den Beginn des kommenden Jahres vorgesehene Erhöhung der Beimischungsquote auf 6,25 Prozent werde um ein Jahr verschoben.
Dem Kabinettsbeschluss zufolge soll der gesetzlich festgelegte Beimischungsanteil von Biokraftstoffen für das Jahr 2009 zunächst von 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt werden, jeweils bezogen auf den Energiegehalt. Erst ab 2010 solle dieser Anteil auf 6,25 Prozent angehoben werden und bis 2014 auf diesem Niveau eingefroren bleiben. Die Höhe der Quoten solle 2011 überprüft werden. Dabei werde insbesondere die Frage der Nachhaltigkeit der Produktion der Biokraftstoffe eine herausgehobene Rolle spielen, so das Bundesumweltministerium (BMU).
Mit dem Gesetz solle auch erstmals aus Biogas aufbereitetes Biomethan auf die Ottokraftstoff- und die Gesamtquote angerechnet werden können. Auch bei dieser Regelung stehe der Klimaschutz im Vordergrund: Biomethan solle nur dann angerechnet werden können, sofern bestimmte Anforderungen im Produktionsverfahren erfüllt seien, die eine günstige Klimabilanz gewährleisteten. Biomethan zeichnet sich insbesondere durch einen hohen Energieertrag pro Hektar Anbaufläche aus. Außerdem sei vorgesehen, die steuerliche Belastung von reinem Biodiesel in den kommenden Jahren um jeweils 3 Cent pro Liter gegenüber der bisherigen gesetzlichen Regelung abzusenken. Biodiesel, das als so genannter „Reinkraftstoff“ außerhalb der Quote verkauft wird, werde damit im Jahr 2009 mit 18 statt 21 Cent pro Liter besteuert, so das BMU abschließend.
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