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Newsletter Stromvertrieb 9/2011


§ 19 StromNEV-Umlage stößt auf Widerstand

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte im November einen Beschlussentwurf im Einleitungsverfahren zur Sonderkundenumlage gemäß Paragraf 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vorgelegt. Bis zum 2. Dezember hatten Netzbetreiber Gelegenheit, ihre Stellungnahmen bei der Beschlusskammer 8 abzugeben. Vorgesehen ist laut Entwurf, dass entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten oder Befreiungen resultieren, entsprechend § 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher umgelegt werden. Auf Basis des Festlegungsentwurfs vom 17. November 2011 haben die Übertragungsnetzbetreiber inzwischen die Umlagen für 2011 und 2012 ermittelt, die jeweils ab dem 1. Januar 2012 erhoben werden sollen. Vorbehaltlich von Änderungen infolge der endgültigen Festlegung der BNetzA - damit ist frühestens in der KW 49 zu rechnen - ergeben sich:

Jahr Gruppe A* Gruppe B** Gruppe C***
2011 0,161 Ct/kWh 0,050 Ct/kWh 0,025 Ct/kWh
2012 0,467 Ct/kWh 0,050 Ct/kWh 0,025 Ct/kWh

Diese Art der Umverteilung zu Lasten „kleiner Verbraucher“ stößt bei Energielieferanten, Verbänden und Verbraucherschützern auf Widerstand. So erwägen die Elektrizitätswerke Schönau und die badenova rechtliche Schritte gegen die Festlegung. Der Bund der Energieverbraucher hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerde eingereicht.

VKU-Kritik
Am 2. Dezember gab auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) seine Stellungnahme bei der BNetzA ab. Der VKU kritisiert darin unter anderem, dass sowohl Nachtspeicherheizungen als auch Wärmepumpen in die Netzentgeltbefreiung aufgenommen werden. Aber auch die angedachten Fristen sieht der kommunale Wirtschaftsverband ähnlich wie der BDEW problematisch. Ein In-Kraft-Treten des Änderungsentwurfs bis zum 1. Januar 2012 sei nicht mehr machbar, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Die BNetzA müsse deshalb sicherstellen, dass ein möglicher Sonderkundenaufschlag auch durch die Stadtwerke umgesetzt werden könne. Eine Änderung der Preise muss dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher mitgeteilt werden. „Wir brauchen deshalb entsprechende Übergangsfristen, sonst entsteht für Stadtwerke hier eine Deckungslücke“, so Reck weiter. Auch die Rückwirkung der Vorschriften lehnt der VKU klar ab.

*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle
**Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für die über 100.000 kWh hinausgehende Menge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,050 Ct/kWh
***Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 Ct/kWh

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Strompreisniveau steigt leicht – weitere Preiskorrekturen zu erwarten

Mindestens 220 Stromlieferanten haben nach Recherchen der GET AG bereits Preisanpassungen oder die Auflage neuer Produkte zum Januar 2012 signalisiert. Für Kunden mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh wird der Bezug von Strom in der Grundversorgung um durchschnittlich rund 3,4 % teurer. Das ergab eine Berechnung des Preisniveaus bereits veröffentlichter Tarife. Nach Einschätzung der GET AG ist mit weiteren Preisanpassungen zu rechnen sobald die bisher lediglich als vorläufig veröffentlichten Netzentgelte und die endgültige Höhe der § 19 StromNEV-Umlage verbindlich festgelegt sind. Etliche Versorger haben bereits angekündigt, in den Folgemonaten die steigenden Kosten weiterzugeben.

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Ökostrom empfohlen von EcoTopTen

In Deutschland bieten rund drei Viertel der Stromversorger ihren Kunden den Bezug von Ökostrom mit unterschiedlicher Herkunft und Zertifizierung an. Die Initiative EcoTopTen des Öko-Institutes hat zur Orientierung der Endkunden im März dieses Jahres 16 bundesweite und 121 lokale oder regionale Ökostromangebote empfohlen, die strenge Kriterien erfüllen müssen und einen „wirklichen ökologischen Zusatznutzen“ haben. Die GET AG hat in der aktuellen Ausgabe von Marktplatz Energie untersucht, wie viel Privatkunden mit Standardlastprofil für die von EcoTopTen im März empfohlenen Ökostromprodukte zahlen. Die Auswertung dokumentiert deutliche regionale Unterschiede.

Kartenausschnitt Analyse Preisniveau Ökostrom gemäß EcoTopTen.
Kartenausschnitt Analyse Preisniveau Ökostrom gemäß EcoTopTen.
Grafik: EasyMap

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swb legt neues Stromprodukt auf

„swb strom von hier“ unter diesem Namen vermarktet die swb Vertrieb Bremen Strom, der künftig aus dem Weserkraftwerk und der Müllverbrennung gespeist wird. Das neue Produkt biete nach Unternehmensangaben damit nicht nur Lokalkolorit sondern auch klimaschonende Energie - ganz ohne Atom- und Kohlestrom. Als frühesten Liefertermin nennt swb Vertrieb den 1. Januar 2012.

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Göttingen bezieht Ökostrom von Lichtblick

Die Stadt Göttingen setzt weiterhin auf Strom aus regenerativen Energiequellen. Wie das Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt mitteilte, trete ab dem 1. Januar 2012 ein entsprechender Liefervertrag zur Stromversorgung der städtischen Gebäude und der Straßenbeleuchtung außerhalb der Kernstadt mit der Lichtblick AG in Kraft. Der Vertrag sei über zwei Jahre abgeschlossen worden und beinhalte die Option für zwei einjährige Verlängerungen. In der Ausschreibung wurden nach Angaben der Stadt nur Stromlieferungen aus erneuerbaren Quellen oder aus der Kraft-Wärme-Kopplung berücksichtigt.

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EVI gewinnt KWL-Ausschreibungen für Nienburg und Peine

Die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) hat im Auftrag des Wasserverbandes Peine und des Landkreises Nienburg die Stromlieferung für die Lieferjahre 2012 bis 2013 öffentlich ausgeschrieben. Die EVI Energieversorgung Hildesheim hat für beide Ausschreibungen die Zuschläge erhalten und schließt mit beiden Einrichtungen nach eigenen Angaben Zweijahresverträge mit Lieferbeginn 1. Januar 2012 ab. Insgesamt liefere das Unternehmen rund 17 Gigawattstunden Strom pro Jahr, heißt es.

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Stadtwerke Freudenstadt mit neuer Gesellschafterstruktur

Anfang November wurde ein Konsortialvertrag zur Neuordnung der Gesellschafterstruktur bei der Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG unterschrieben. Mit Abschluss noch ausstehender Schritte wird die Stadt Freudenstadt künftig mit 65 %, Thüga mit 20 % und badenova mit 15 % Gesellschafter der Stadtwerke Freudenstadt sein.

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ÜWAG gewinnt Konzessionen in Thüringen

Mit Merkers-Kieselbach und Frauensee im Wartburgkreis gehören künftig erstmals thüringische Gemeinden zum Netzgebiet der ÜWAG. Am 16. November 2011 wurden nach Angaben des Unternehmens entsprechende Konzessionsverträge für die nächsten 20 Jahre geschlossen. Das Stromnetz wird die ÜWAG von der E.ON Thüringer Energie AG übernehmen.

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