„Abwehrschirm“ der Bundesregierung bringt Aus für so genannte Gasumlage

Die Bundesregierung hat heute auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz in Person von Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner die Einigung auf einen „wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ bekanntgegeben, mit dem die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucher:innen sowie Unternehmen abgefedert werden sollen.

Bis zu 200 Mrd. Euro
Im Rahmen dieses Abwehrschirms soll der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) reaktiviert und neu ausgerichtet werden. Konkret soll der WSF mit zusätzlichen Kreditermächtigungen aufgrund von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes in Höhe von 200 Milliarden (Mrd.) Euro ausgestattet, aber auf bestimmte Maßnahmen der Krisenbewältigung begrenzt werden.

Nach Strompreis- nun auch Gaspreisbremse
Neben einer Strompreisbremse – für Verbraucher:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen soll ein so genannter Basisverbrauch subventioniert und für den darüberhinausgehenden Verbrauch der jeweils aktuelle Marktpreis angesetzt werden – soll nach dem Willen der Bundesregierung schnellstmöglich und befristet auch eine Gaspreisbremse eingeführt werden, „um die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abzufedern“.

Dabei sollen die Preise zumindest für einen Teil des Verbrauchs auf ein Niveau gebracht werden, welches Letztverbraucher vor Überforderung schütze. Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs erhalten bleiben. Außerdem solle die Gaspreisbremse administrativ handhabbar gemacht werden und zeitlich schnell umzusetzen sein.

Ihre genaue Ausgestaltung werde entlang der voranstehenden Leitlinien unter Berücksichtigung entsprechender Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ festgelegt werden, die bereits Mitte Oktober einen entsprechenden Bericht vorlegen solle, heißt es in einem Hintergrundpapier der Bundesregierung.

Gasbeschaffungsumlage obsolet
Da die Ersatzbeschaffungskosten für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene und für die Marktstabilität relevante Gasimporteure über den WSF nun direkt vom Staat finanziert werden, wird laut Beschluss der Bundesregierung die saldierte Preisanpassung – die so genannte Gasbeschaffungsumlage (oder kurz Gasumlage) – aufgehoben.

Sie sollte eigentlich ab dem 1. Oktober 2022 von Bilanzkreisverantwortlichen erhoben und damit auf viele Gasverbraucher:innen umgelegt werden. Auf Nachfrage bestätigte Bundeswirtschaftsminister Habeck, dass die Gasumlage formal per Verordnung aufgehoben werde und der dafür notwendige Prozess bereits angestoßen worden sei. Sollte die Gasumlage in einigen Fällen bereits entrichtet worden sein, müsse diese nach den Worten des Ministers zurückgezahlt werden.

Geplante Umsatzsteuersenkung auf Gas hat Bestand
Wie ebenfalls von Seiten der Regierungsvertreter bestätigt wurde, werde man die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Steuersatz von 7 Prozent begrenzen. Dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz werde außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wird morgen im Bundestag in 2. und 3. Lesung behandelt.

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