BDEW: Anpassungen bei der Umsetzung der Gas-Umlage dringend notwendig

Das Bundeskabinett hat heute Änderungen im Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie weiteren Gesetzen beschlossen. Die heute im Kabinett verabschiedete Formulierungshilfe zum EnSIG enthält allerdings noch nicht die laut des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) dringend notwendigen Anpassungen bei der Umsetzung der Gas-Umlage.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Aus Sicht des BDEW ist es zentral, dass die Gas-Umlage von allen Gas-Letztverbrauchern gleichmäßig und ohne Privilegierung bestimmter Kundengruppen getragen wird. Sowohl aus Gas produzierte Fernwärme als auch alle Gas-Festpreisverträge müssen in die Finanzierung einbezogen werden. Das ermöglicht eine breitere Verteilung der Lasten. Diese Anpassungen müssen jetzt so schnell wie möglich gesetzlich geregelt werden.“ Gleichzeitig sei es essenziell, Bürger und Unternehmen, die durch die gestiegenen Preise in Bedrängnis geraten, an anderer Stelle weiter zu entlasten, so Andreae.

Dass im Hintergrund weiter an einer Überarbeitung der Regelungen für die so genannte Gasbeschaffungsumlage gearbeitet wird, deutet eine Passage in der heute vorgelegten Formulierungshilfe zum EnSIG an. So heißt es darin: „Das gesetzliche Instrument der Umlage nach § 26 EnSiG und der Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) wurde mittlerweile geschaffen und befindet sich aktuell in Überarbeitung.“

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