BGH-Urteil: Konzession für Berliner Gasnetz geht an GASAG/NBB

Die Klage der GASAG auf Abschluss des Konzessionsvertrages für das Berliner Gasnetz mit der NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg (NBB) hatte Erfolg. Wie die GASAG kürzlich dazu mitteilte, sei das Land Berlin vom Bundesgerichtshof (BGH) dazu verurteilt worden, das Angebot anzunehmen, das die NBB 2014 im Rahmen der Neuausschreibung der Gasnetzkonzession abgegeben habe.

„Nach nun bald sieben Jahren der Ungewissheit freut sich die GASAG, wie seit 174 Jahren auf einer stabilen Basis die Energieversorgung für die Berlinerinnen und Berliner sicherstellen zu können. Gerne werden wir als Partner Berlins weiter in die klimaneutrale Zukunft der Stadt investieren“, erklärte der GASAG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerhard Holtmeier gegenüber der Presse.

Im Rechtsstreit um die Neuvergabe der Gasnetzkonzession war laut GASAG am 4. April 2019 das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin ergangen. Das Kammergericht hatte nach GASAG-Angaben das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Dezember 2014 bestätigt, mit dem das Land Berlin verurteilt worden war, den Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit dem Landesbetrieb Berliner Energie oder einem durch Umwandlung des Landesbetriebs Berlin Energie hervorgegangenen Unternehmens zu unterlassen. Nachdem das Kammergericht die Revision nicht zugelassen hatte, legten GASAG/NBB Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

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