BNetzA: Fördersätze für Onshore-Windenergie sinken zum Oktober

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute bekannt gegeben, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land (onshore) um 2,4 Prozent zum 1. Oktober 2017 gekürzt werde. Dies betreffe Anlagen, die noch unter den Bestandschutz fielen und nicht durch Ausschreibungen ermittelt würden.

Für die Berechnung der Fördersätze ab 1. Oktober 2017 sei nach BNetzA-Angaben der Zubau der Monate Mai 2016 bis April 2017 maßgeblich. Dieser habe in diesem Betrachtungszeitraum bei 4.676 Megawatt gelegen. Da der Zubau oberhalb von 3.500 Megawatt gelegen habe, greife die höchste im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Degressionsstufe in Höhe von 2,4 Prozent.

Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden laut BNetzA quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolge vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Förderung.

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