BNetzA veröffentlicht Kostendaten von Strom- und Gasnetzbetreibern ungeschwärzt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern unternehmensbezogene, nicht anonymisierte Daten zu Kosten von Strom- und Gasnetzbetreibern veröffentlicht. Damit macht sie wichtige Bestandteile der Regulierung von Netzbetreibern sowohl für Marktbeteiligte als auch für die Öffentlichkeit transparent, heißt es in ihrer Presseerklärung.

„Indem wir Kostendaten veröffentlichen, schaffen wir Transparenz in der Netzentgeltbildung,“ sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz beinhaltet neue Transparenzregelungen und Veröffentlichungspflichten. Das ist ganz in unserem Sinne,“ so Homann in der Presseerklärung weiter.

Veröffentlicht würden demnach künftig Kostendaten aller Netzbetreiber, die die Bundesnetzagentur reguliere. Dies erfolge auf Basis des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes. Neu sei auch: Die Daten würden je Netzbetreiber unternehmensbezogen in nicht anonymisierter Form veröffentlicht – unabhängig davon, ob es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der regulierten Unternehmen handele.

Wie es von Seiten der Bundesnetzagentur gestern weiter hieß, würden die neuen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes die bislang in der Anreizregulierungsverordnung enthaltenen Vorgaben ersetzen und erweitern. Die Daten sind unter www.bundesnetzagentur.de/netzentgelttransparenz veröffentlicht und sollen laut BNetzA in Zukunft zwei Mal jährlich – im 1. und 4. Quartal eines Jahres – aktualisiert werden.

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