BNetzA-Vorschläge zur Festnetzregulierung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat der Europäischen Kommission am vergangenen Freitag ihren Vorschlag zur zukünftigen Regulierung des Festnetzes der Telekom vorgelegt. Es geht nach Angaben der Behörde dabei um den neuen Regulierungsrahmen für den Zugang zur Kupfer- und insbesondere zur neu entstehenden Glasfaserinfrastruktur der Telekom – den Zugang zur so genannten „letzten Meile“ der Telekom.

„Wir setzen uns konsequent für den Glasfaserausbau, fairen Wettbewerb und stabile und transparente Rahmenbedingungen ein“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, gegenüber der Presse. „Der Leerrohrzugang ist ein wirksames Instrument zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Zudem fördert er den Wettbewerb. Es belastet Bürger und Kommunen, wenn Bürgersteige und Straßen wiederholt aufgerissen werden. Der Leerrohrzugang schont die ohnehin knappen und teuren Tiefbaukapazitäten. Sie anderweitig einzusetzen, ist sinnvoll“, so Müller.


Leerrohrzugang

Wie von der BNetzA angekündigt und schon lange erwartet soll die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen anderen Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren gegen ein angemessenes Entgelt zugänglich machen. Wettbewerber könnten ihre Leitungen in diesen Rohren schnell und effizient verlegen.

Zentral für den Leerrohrzugang sei laut BNetzA die Frage nach der angemessenen Höhe des Mietzinses für die freien Kapazitäten. Hierbei müssten insbesondere Anreize für den Glasfaserausbau erhalten bleiben. Die Bundesnetzagentur will nach eigenen Angaben unter anderem Unsicherheiten der Marktteilnehmer dadurch vorbeugen, dass Leerrohrkapazitäten erst dann beauftragt werden können, wenn sie die kommerziellen und weiteren vertraglichen Rahmenbedingungen festgelegt hat. Die entsprechenden Verfahren sollen bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Darüber hinaus ermögliche die Regulierung unter bestimmten Voraussetzungen für neu gebaute Leerrohre Kapazitäten mehrjährig für den eigenen Ausbau freizuhalten. Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll der BNetzA zufolge über den Infrastrukturatlas, das neue „Gigabitgrundbuch“ erfolgen.


Zugang zu Glasfasernetzen

Wie es von Seiten der Regulierungsbehörde weiter heißt, halte sie beim Zugang zu Glasfasernetzen am eingeschlagenen Flexibilisierungskurs fest. Die bis Ende 2031 vereinbarten so genannten Commitment-Verträge hätten auch nach erweiterter Prüfung den so genannten Nachbildbarkeitstest bestanden.


Zugang zu Kupfernetzen

Bei der Regulierung der „Kupferentgelte“, dem Preisanker für den Glasfaserausbau, sehe sich die BNetzA durch die der Europäische Kommission bereits vorliegende, erstmals sehr langfristige Entgeltgenehmigung bestätigt.


Weiteres Verfahren

Seit Oktober 2021 haben die Stakeholder nach BNetzA-Angaben den Entwurf der Regulierungsverfügung diskutiert und zum Teil sehr kontrovers kommentiert. Die der Europäischen Kommission vorliegenden Regulierungsvorschläge berücksichtigten dies und alle verfügbaren Informationen zur aktuellen Marktentwicklung. Die Bundesnetzagentur halte nach der Auseinandersetzung mit den zum Teil sehr kontroversen Stellungnahmen im Wesentlichen an ihrem ersten Entwurf vom vergangenen Oktober fest.

Das jetzt eingeleitete so genannte Notifizierungsverfahren sehe eine in Kürze erwartete Veröffentlichung des Entwurfs der Regulierungsverfügung durch die Europäische Kommission vor.

Die Europäische Kommission sowie das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation und die anderen Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten könnten laut Regulierungsbehörde den Entwurf innerhalb eines Monats kommentieren. Wann die Regulierungsverfügung endgültig verabschiedet werden könne und ob es zu weiteren Änderungen komme, hänge nun von der Europäischen Kommission und den Stellungnahmen der anderen europäischen Mitgliedstaaten ab.

Gleichzeitig lege die BNetzA mit einer Datenabfrage im Sommer dieses Jahres die Grundlage für eine turnusmäßige Begutachtung der Marktentwicklung, so die Regulierungsbehörde abschließend.

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