Bundeshaushalt 2018: BDEW vermisst steuerliche Förderung von energetischer Sanierung

Im Rahmen der Haushaltsdebatte berät der Bundestag heute über die Etats des Bundewirtschafts- und des Bundesinnenministeriums für das Jahr 2018. Die im Koalitionsvertrag verankerte steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebereich ist nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Entwurf des Bundeshaushalts 2018 allerdings nicht enthalten. Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung gegenüber der Presse:

„Die Große Koalition verpasst mit ihrem Bundeshaushalt 2018 eine Chance, die Energiewende ganzheitlich in den Blick zu nehmen und wichtige Weichen für alle Sektoren zu stellen. So bleibt die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Gebäudesanierungen das ungeliebte Stiefkind der Politik. Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesregierung dieses Instrument trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag erneut ignoriert. Die steuerliche Förderung von Modernisierungsmaßnahmen wie beispielsweise dem Heizungstausch ist und bleibt das beste Mittel, um im Wärmemarkt schnell zu nennenswerten CO2-Einsparungen zu kommen. Auch angesichts von Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe sollte die Bundesregierung sich hier einen Ruck geben und schnellstmöglich nachsteuern. Schon die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel für die steuerliche Absetzbarkeit sind zu niedrig.“

Wie Kapferer weiter ausführte, solle der Gebäudebereich laut Sektorziel im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bezogen auf direkte Emissionen ausstoßen. Das bedeute eine Minderung um etwa 66 Prozent gegenüber 1990. „Um die Klimaziele im Wärmemarkt zu schaffen, brauchen wir dringend eine Modernisierungsoffensive. Die jetzige Sanierungsrate im Gebäudebestand ist mit 0,8 Prozent beklagenswert niedrig. Die neue Bundesregierung hat hier die Chance, es besser zu machen als frühere Regierungen. Allerdings muss sie endlich mehr Tempo machen und zusätzliche Mittel für die steuerliche Abschreibung von Sanierungen bereitstellen“, so Kapferer.

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