Bundesratsinitiative soll privaten Einbau von Ladestellen pushen

Zur Förderung der Elektromobilität möchte der Bundesrat den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. In einem heute beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er Änderungen im Mietrecht und im Wohneigentumsgesetz vor. Demnach sollen Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche gelten machen können, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut werde. Der Vermieter soll die Erlaubnis nur in Ausnahmen verweigern können. Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Länder-Ansicht künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sämtliche Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heißt die Bundesratsinitiative willkommen. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung erklärte dazu: „Wir begrüßen, dass sich der Bundesrat dafür einsetzt, dass künftig jeder die Möglichkeit hat, private Ladeinfrastruktur zu installieren. Der Gesetzgeber hat die Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts seit Jahren auf die lange Bank geschoben. Und das obwohl es ein zentraler Hebel für den Erfolg der Elektromobilität ist – immerhin finden 85 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt.

Der Antrag von Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen schlägt eine pragmatische Lösung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts mit Fokus auf Elektromobilität vor. Das ermöglicht eine zügige Umsetzung des dringend notwendigen Gesetzgebungsprozesses. Wir appellieren an die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie die Initiative der Länder unterstützen und sich dafür stark machen, dass Elektromobilität weiter an Fahrt aufnehmen kann.“

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