Drittes Entlastungspaket soll Strompreis bremsen, Umsatzsteuer auf Gas senken und CO2-Preis einfrieren

Ein drittes Entlastungspaket soll Bürgerinnen und Bürger in Deutschland um 65 Milliarden Euro entlasten. So sehen es Beschlüsse des Koalitionsausschusses zu teilweise noch zu konkretisierenden Maßnahmen vor, welche am 4. September 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Die Beschlüsse werden laut der Bundesregierung vor dem Inkrafttreten ins Kabinett getragen und passieren den Bundestag sowie Bundesrat. Einen Überblick über die geplanten Maßnahmen kann man sich auf der Homepage der Bundesregierung verschaffen.

Einige der skizzierten Maßnahmen sollen zu einer Entlastung bei den Strom- und Gaspreisen selbst führen. Eine so genannte Strompreisbremse solle Bürgerinnen, Bürger sowie kleine und mittelständische Unternehmen spürbar entlasten, indem eine Basisversorgung zu billigeren Preisen genutzt werden könne, wobei der Anreiz zum Energiesparen erhalten bleibe. Außerdem solle der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Sie will die Strompreisbremse finanzieren, indem Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft würden. Hierüber wolle man auf einer Sondersitzung der EU-Energieminister am 9. September 2022 beraten.

Teil des Maßnahmenpaketes soll, wie schon von Bundeskanzler Olaf Scholz im August angekündigt, ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf den Gasverbrauch sein. Er solle zeitlich bis Ende März 2024 befristet statt normal 19 Prozent nur 7 Prozent betragen. Außerdem werde, um Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen nicht zusätzlich zu den Energiekosten zu belasten, die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben. Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas würde regulär zum 1. Januar 2023 um fünf Euro pro Tonne steigen, heißt es weiter.

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