EEG-Umlage: Vorzeitige Entlastung der Stromkunden durch Bundesrat gebilligt

Heute ist im Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland der Entwurf für das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ verhandelt und gebilligt worden. Stromkunden werden damit schon früher als ursprünglich geplant preislich entlastet, indem zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage von bislang 3,723 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) netto auf null ct/kWh abgesenkt wird. Während Stromanbieter verpflichtet sind, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben, erstattet der Bund den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds.

Nachdem das parlamentarische Verfahren mit der Billigung des Bundesrates abgeschlossen ist, werde das Gesetz nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet, heißt es von Seiten des Bundesrates. Es soll am Tag darauf in Kraft treten – geplant sei der 1. Juli 2022.

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