Energieversorger BEV in der Kritik

Weil die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) Kunden vermeintlich „einvernehmliche“ Preiserhöhungen unterschieben will, hat die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) nach eigenen Angaben den Strom- und Gasversorger kürzlich abgemahnt. Denn obwohl bei Lieferverträgen mit Preisgarantie die Strombezugspreise laut den Verbraucherschützern während der jeweiligen Laufzeit garantiert waren, sollen Verbraucher nun freiwillig einer vorzeitigen Anhebung ab Februar zustimmen. Ihre Kunden fordere die BEV demnach auf mitzuteilen, wenn sie mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden seien und weiter zu den bisher garantierten Konditionen mit Energie beliefert werden wollten. Weil der Versorger nicht berechtigt sei, eine ausbleibende Reaktion auf das Erhöhungsschreiben als stillschweigende Zustimmung des Kunden zur Anhebung der Preise während der Laufzeit der Preisgarantie zu deuten, habe die Verbraucherzentrale NRW der BEV nun einen blauen Brief geschickt: Darin werde sie aufgefordert, diese unlautere geschäftliche Handlungen zu unterlassen.

Die Bundesnetzagentur hat ihrerseits im Januar ein Aufsichtsverfahren gemäß § 65 EnWG gegen die BEV „wegen intransparenter Zwischenabrechnungen und Nichteinhaltung der Anforderungen nach § 40 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an Rechnungen für Energielieferungen“ eingeleitet.

Zuvor hatte der Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen darüber berichtet, dass die Beschwerden über die BEV nicht abrissen: Immer mehr Kunden wendeten sich demnach an die Verbraucherschützer, da sie vergeblich auf die Auszahlung von Guthaben und Boni warteten, Rechnungen verspätet erhielten oder die Preise drastisch erhöht würden.

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