EnWG-Änderung: Liebing für Übergangsfristen bei Rückkehr zu Einheitspreisen in Grundversorgung

Gestern, am 18. Mai 2022, hat im Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Deutschen Bundestag eine Anhörung zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) stattgefunden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem höhere Auflagen für Energielieferanten vor, wenn diese die Belieferung einstellen wollen. Zudem werden vor dem Hintergrund des Tarifsplittings in der Grundversorgung die Grund- und Ersatzversorgung neu geregelt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, der als Sachverständiger an der Anhörung teilnahm, erklärte gegenüber der Presse folgendes:

„Ende vergangenen Jahres hatten einige Energiediscounter kurzfristig ihre Belieferung eingestellt und damit sowohl ihre Kundinnen und Kunden als auch die kommunalen Grundversorger vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Der vorliegende Gesetzentwurf wird solche Situationen in Zukunft verhindern. Die vorgeschlagenen Neuregelungen geben den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Grundversorgern die notwendige Rechtssicherheit sowie die Möglichkeit, rechtzeitig und angemessen auf solche Entwicklungen wie im vergangenen Jahr zu reagieren. Besonders wichtig sind die neue Pflicht von Energielieferanten, die Beendung der Endkundenbelieferung mindestens drei Monate im Voraus der Bundesnetzagentur und ihren Kunden anzuzeigen sowie die Entkoppelung von Grund- und Ersatzversorgung. Gerade aktuell zeigt sich wieder, wie wichtig eine zuverlässige und funktionsfähige Grundversorgung bei Strom und Gas in Krisenzeiten ist.

Mit dem Inkrafttreten der beabsichtigten neuen Gesetzesbestimmungen entfällt die Notwendigkeit der Aufteilung der Grund- und Ersatzversorgungspreise in Bestands- und Neukundentarife. Einige Grundversorger hatten diese Option genutzt, weil sie quasi über Nacht hunderttausende Kunden der Billigdiscounter aufnehmen und teure Energie an der Börse für diese Kunden nachbeschaffen mussten. Die Rückkehr zu einem einheitlichen Preis in der Grundversorgung kann jedoch nicht von einem Tag auf den anderen erfolgen. Hier existieren gesetzliche Vorlauffristen und Mitteilungspflichten, die einzuhalten sind. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, im Gesetz noch eine entsprechende Übergangsregelung zu schaffen. Da diese bisher fehlt, besteht Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren“, so Liebing.

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