EU-Kommission genehmigt Ausnahmen von der Offshore-Netzumlage

Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat festgestellt, dass die Pläne Deutschlands, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Wie es in einer Pressemeldung von Seiten der Kommission heute dazu heißt, trage die Maßnahme zur Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Zum Hintergrund teilte die Kommission weiter mit, dass Deutschland sich zum Ziel gesetzt habe, die installierten Kapazitäten von Offshore-Windkraftanlagen bis 2020 auf 6.500 Megawatt (MW) und bis 2030 auf 15.000 MW zu erhöhen. Die Kosten des Anschlusses von Offshore-Windanlagen an das Hauptstromnetz würden ab 2019 aufgrund einer Änderung des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) über eine Offshore-Netzumlage finanziert, die von den Stromverbrauchern zu zahlen sei. Die Anschlusskosten sollen damit nicht mehr über die allgemeinen Netzentgelte, sondern – wie im Rahmen der Förderung von erneuerbarem Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und von KWK-Strom nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) – über eine Umlage finanziert werden.

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