Gasspeicherumlage steigt zum Juli 2023

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Juli 2023 auf 1,45 Euro je Megawattstunde (€/MWh) festgelegt. Sie beträgt bisher 0,59 €/MWh.

Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes seien durch THE verschiedene Maßnahmen ergriffen worden, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zähle THE insbesondere die Durchführung von SSBO-Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher gemäß Stufe 3 im Kalenderjahr 2022. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse werde die Gasspeicherumlage daher in Höhe von 1,45 €/MWh festgesetzt, so das Unternehmen in einer Mitteilung gegenüber der Presse.

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte angekündigt, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen. Dieser Bekanntmachung folgend hat THE nach eigenen Angaben im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur diesen verlängerten Zeitraum bereits bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen.

Die nächstmalige Festsetzung der Speicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2024.

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