Hamburg: Erneuerbare werden bei Heizungstausch Pflicht

Ab dem 1. Juli gibt es in Hamburg die Pflicht zur Einbindung von mindestens 15 Prozent Erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Diese hatte der Senat im Dezember 2019 mit dem Klimaschutzgesetz verabschiedet. Darauf machte die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) der Hansestadt am vergangenen Freitag in einer Pressemeldung aufmerksam. Der Mindestanteil könne der Behörde zufolge beispielsweise über Solarthermie, Umweltwärme oder Biomasse erreicht werden. Bei kleineren Anlagen könne Erdgas auch mit einem entsprechenden Biomethananteil eingekauft werden, z.B. biete der städtische Versorger Hamburg Energie ab 1.7. dazu einen neuen Gas-Tarif an, heißt es von Seiten der BUKEA. Die Details zu den neuen Anforderungen seien in der im Dezember 2020 erlassenen Rechtsverordnung festgelegt. Infos dazu fänden sich im Internet unter www.hamburg.de/klimaschutzgesetz und dort im Detail auch in einer Frage & Antwort-Rubrik, so die Angaben.

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