Kaufprämie für E-Autos geht in Verlängerung

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Kaufprämie für Elektro-Autos mit den bisher geltenden Fördersätzen und mit einer Ergänzung bis Ende 2020 verlängert. Die hierfür notwendige BMWi-Förderrichtlinie wird am 5. Juni 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt dann unmittelbar nach Auslaufen der bisherigen Förderrichtlinie ab 1. Juli 2019. Wie das Ministerium heute weiter bekanntgab, könne die Kaufprämie, die beim Kauf eines neuen Elektroautos gewährt werde, auch weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Die Kaufprämie (so genannter Umweltbonus) werde laut dem BMWi wie bislang in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto müsse einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolge bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Antragsberechtigt seien Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Kommunale Betriebe und Vereine, auf die Neufahrzeug zugelassen würden.

Neu sei nach BMWI-Angaben ein Förderbaustein für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Ergänzung erfolge, da Elektrofahrzeuge bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise und akustisch kaum wahrnehmbar seien. Die Fördersumme hier betrage pauschal 100 Euro, so das Ministerium.

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