Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge im Fokus

Verbände: private Ladeinfrastruktur fördern
Elektromobilität ist ein entscheidender Baustein für die klimafreundliche Mobilität der Zukunft. In einem gemeinsamen Schreiben haben daher der Bundesverband der Energie- und Wasserswirtschaft (BDEW), der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) an die Politik appelliert, die Rahmenbedingungen für den Ausbau privater Ladeinfrastruktur zu verbessern. Mit einem Anteil von rund 85 Prozent der Ladevorgänge sei die private Ladeinfrastruktur ein zentraler Hebel für den Markthochlauf der Elektromobilität, heißt es von Seiten des BDEW.

In dem Schreiben sprechen sich die Verbände für eine stärkere staatliche Förderung der Installation und Errichtung privater Ladeinfrastruktur aus. Insbesondere in Wohnanlagen seien Impulse nötig, um die erhebliche Erstinvestitionsschwelle abzusenken. Das Konjunkturpaket sehe hierfür Mittel für den Ausbau einer modernen und sicheren Ladeinfrastruktur vor, unter anderem mit einer Förderung von privaten und gewerblichen Ladeeinrichtungen in Höhe von einer halben Milliarde Euro.

Wichtige Rahmenbedingungen sollten den Verbänden zufolge für die Errichtung von Lademöglichkeiten durch die Umsetzung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) geschaffen werden. Die Verbände fordern einen zügigen Abschluss der Verfahren. Bei der Umsetzung solle auf den erforderlichen Hochlauf, Praktikabilität und die Belange aller Marktteilnehmer geachtet und die Auswirkungen auf die Wohnkosten berücksichtigt werden.

Um organisatorische und prozessuale Schwierigkeiten beim Laden in Mehrfamilienhäusern zu identifizieren und zu lösen, schlagen BDEW, VDA und GdW zudem eine gemeinschaftliche Initiative zum Laden am Wohnort vor, mit der Versorger, Netzbetreiber, Immobilienunternehmen und Automobilhersteller an ausgewählten Standorten den bedarfsbezogenen Aufbau von Ladeinfrastruktur vorantreiben. Ziel sei es, vervielfältigbare Lösungen des privaten Ladens in urbanen Wohnsituationen zur Unterstützung des Markthochlaufs der Elektromobilität zu entwickeln.


Sektoruntersuchung im Bereich öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Das Bundeskartellamt hat seinerseits die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Blick und nun eine Sektoruntersuchung eingeleitet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte in einer Pressemeldung: „Wir wollen in dieser frühen Marktphase der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren, um einen Beitrag zu einem erfolgreichen Ausbau zu leisten. Der Aufbau einer flächendeckenden E-Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland. Für die Entscheidung von Verbrauchern, auf Elektromobilität umzusteigen, sind die Bedingungen und Preise für das Laden im öffentlichen Raum von zentraler Bedeutung. Der Markt ist natürlich noch im Entstehen. Aber uns erreichen schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen.“

Das Bundeskartellamt macht darauf aufmerksam, dass der Aufbau und Betrieb von Ladesäulen nicht der für Stromnetze geltenden umfassenden Regulierung unterliege. Mögliche Wettbewerbsprobleme in diesem Bereich könnten aber mit Hilfe des Kartellrechts aufgegriffen werden. Für die Gewährleistung eines funktionsfähigen Wettbewerbs seien neben dem diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten Standorten für Ladesäulen auch die konkreten Nutzungsbedingungen an den Ladesäulen von ausschlaggebender Bedeutung.

Gegenstand der Untersuchung sollen laut des Bundeskartellamts auch die verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen bei der Bereitstellung geeigneter Standorte und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen sein. Das Bundeskartellamt werde ebenfalls die Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Aufbau von Ladesäulen an den Bundesautobahnen in den Blick nehmen, heißt es von Seiten der Wettbewerbshüter.

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