Markterklärung des BSI: Smart-Meter-Rollout kann starten

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat heute die „technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)“ festgestellt und damit die so genannte Markterklärung vorgelegt. Dies ist der Startschuss für die verpflichtende Ausstattung von Messstellen mit Smart Metern. Nähere Informationen und die Markterklärung sind auf der Website des BSI zu finden. Im Dezember 2019 hatte, wie berichtet, ein notwendiger dritter Hersteller von Smart-Meter-Gateways erfolgreich das anspruchsvolle Zertifizierungsverfahren beim BSI durchlaufen.

Anlässlich des Smart-Meter-Rollouts erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Der BDEW begrüßt, dass mit der Markterklärung nun endlich die Voraussetzungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Rollout intelligenter Messsysteme vorliegen. Die Markterklärung ist ein wichtiger Schritt hin zur notwendigen Etablierung intelligenter Stromnetze (smart grids). Die Energiebranche hat in den letzten Jahren bereits umfangreich in die Vorbereitungen für den Rollout intelligenter Messsysteme investiert. Wichtig ist, dass mit der Markterklärung eine transparente und rechtssichere Grundlage für die Investitionen der Unternehmen geschaffen wird.

Die intelligenten Messsysteme in Deutschland zeichnen sich durch einen – politisch vorgegebenen – besonders hohen Standard von Datenschutz und Datensicherheit aus. Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium wie auch die umsetzenden Behörden sind daher aufgefordert auch ihrerseits, die Bürger über den Nutzen intelligenter Messsysteme für die Energiewende aufzuklären.

Intelligente Messsysteme bieten auch für die Kunden viel Potenzial, das jedoch weiter erschlossen werden muss. Damit die Kunden von den Vorteilen intelligenter Messsysteme profitieren können, muss die Technologie jetzt schnell weiter verbessert werden. Hier ist es an der Politik, die richtigen Weichen zu stellen.“

Die Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme gilt zunächst für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh, also verbrauchsstarke Haushalte und Unternehmen.

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