Mehr Zeit für notwendige Marktraumumstellung

Der Bund zeigt laut einer von Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gemeinsam herausgegebenen Pressemeldung Verständnis dafür, den Prozess der Umstellung von privaten und Industriekunden von niederkalorischem Gas (L-Gas) auf hochkalorisches Gas (H-Gas) an die aktuelle Lage anzupassen. Das BMWi und die BNetzA hatten zunehmend Mitteilungen erreicht, dass in Haushalten und Gewerbebetrieben für die Marktraumumstellung erforderliche Anpassungsarbeiten aufgrund der derzeitigen Einschränkungen des täglichen Lebens immer schwieriger durchzuführen seien. So hätte eine zunehmende Anzahl von Monteuren keinen Zugang mehr zu den anzupassenden Gasgeräten. Auch sei ein deutlich erhöhter Krankenstand bei den Unternehmen zu verzeichnen.

Die gesetzliche Verantwortung für die Marktraumumstellung liegt den Angaben zufolge bei den Netzbetreibern. Sie entscheiden, ob eine Verschiebung der Umstellmaßnahmen angezeigt ist. Die Netzbetreiber schätzten laut BNetzA und BMWi die Situation in den einzelnen Regionen Deutschlands unterschiedlich ein. Teilweise hielten sie es noch für möglich und vertretbar, neue Anpassungen einzuleiten. Teilweise würden sie vorerst davon absehen.

Aus Sicht des Bundes sei es verständlich, wenn Netzbetreiber entschieden, vorerst keine neuen Anpassungen mehr einzuleiten. In jedem Fall müsse sichergestellt werden, dass einmal begonnene Umstellungen geordnet zu Ende gebracht würden, um eine sichere Versorgung der Endkunden mit Gas zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Wenn ein Netzbereich bereits von L- auf H-Gas umgestellt worden sei, müssten die Gasverbrauchsgeräte zeitnah an die neue Gasqualität angepasst werden, damit die Betriebssicherheit dieser Geräte gewährleistet bleibe. Selbstverständlich seien die Monteure gehalten, die empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu beachten, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

In Deutschland läuft seit 2014 die so genannte Marktraumumstellung, eine Umstellung von privaten und Industriekunden von L-Gas auf H-Gas. Sie ist erforderlich, weil die Förderung von L-Gas in den Niederlanden stark rückläufig ist und deutsche Kunden das L Gas zukünftig nicht mehr zur Verfügung gestellt bekommen können. Für die Umstellung auf H-Gas aus anderen Bezugsquellen müssen in Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben Gasgeräte an die veränderte Gasqualität angepasst werden. In den vergangenen Jahren wurden laut BNeztA und BMWi bereits rund 500.000 Gasgeräte angepasst, für dieses Jahr seien etwa 400.000 Anpassungen vorgesehen.

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