Mit BEHG-Novelle erhöht sich CO2-Preis für Erdgas

Mit der vom Bundestag beschlossenen und bereits vom Bundesrat gebilligten ersten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) werden fossile Brennstoffe künftig mit höheren Preisen belegt als ursprünglich geplant. Ab dem 1. Januar 2021 gilt ein Preis von 25 Euro pro Tonne (€/t) CO2 – im Jahr darauf ein Preis von 30 €/t. Um welchen Preis erhöht sich also die Erdgaslieferung, wenn Gasversorger die Kosten aus dem nationalen Emissionshandel weitergeben?

Für die Berechnung der Gaspreise zum Nationalen Emissionshandel werden die vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten heizwertbezogenen Emissionsfaktoren des nationalen Inventars beziehungsweise der Liste der Deutschen Emissionshandelsstelle für den EU-Emissionshandel (EU-ETS) herangezogen. Da sowohl die Energiesteueranmeldung als auch die Abrechnung gegenüber den Gaskunden auf Basis des Brennwerts statt des Heizwerts von Erdgas erfolgt, werden laut dem Bundesumweltministerium die Faktoren entsprechend umgerechnet.

Wie sich aus der Konsultationsfassung der Berichterstattungsverordnung 2022 (BeV 2022) herleiten lässt, ergibt sich bei einem heizwertbezogenen Emissionsfaktor von 0,056 t CO2/Gigajoul für Erdgas ein brennwertbezogener Emissionsfaktor von 0,00018204 t CO2/kWh. Mit dem Preis von 25 €/t CO2 ergeben sich auf den Brennwert bezogene Zusatzkosten (CO2-Preis) von 0,4551 ct/kWh in 2021 und 0,5461 ct/kWh in 2022 (beide Werte netto). Es bleibt abzuwarten, ob die BeV 2022 in der jetzigen Fassung Bestand hält und weitere noch zu erlassene Verordnungen keine andere Methodik beziehungsweise Systematik nahelegen.

© redaktion GET AG / mvm