Modernisierung des WEG vom Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat am vergangenen Montag den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes beschlossen, welcher das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus dem Jahr 1951 in wesentlichen Teilen erneuert. Enthalten sind den Angaben zufolge nun Vorschläge zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen. Unter anderem soll ein darin erklärter Rechtsanspruch auf den Einbau von Ladeeinrichtungen die Elektromobilität fördern.

So soll laut Pressemeldung des BMJV der interessierte Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierereduzierende Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten gestattet werden. Auch Mieter sollen einen Anspruch darauf haben, dass der Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierereduzierenden Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes auf ihre Kosten gestattet.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf (zur Download-Seite) Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung, für die effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen und für mehr Transparenz in den Wohnungseigentümergemeinschaften. Indem Vorschriften klarer gefasst würden, leiste der Gesetzentwurf schließlich einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit, heißt es von Seiten des Ministeriums.

BDEW: WEG muss schnell in Kraft treten
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht den Kabinettsbeschluss als „wichtigen Schritt für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur“. In einem Statement erklärte hierzu Kerstin Andreae, die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können. Seit langem fordern wir, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Immerhin finden über 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass das reformierte Miet- und Wohnungseigentumsrecht nun schnell in Kraft tritt.“

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