ÜNB geben weitere Umlagen im Stromsegment für 2022 bekannt

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hatten am 15. Oktober dieses Jahres die neuen Werte für die EEG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage in 2022 bekanntgegeben. Seit heute steht die Höhe der übrigen Umlagen fest.

Die gerundete KWK-Umlage nach den §§ 26 und 26a des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) erhöht sich zum kommenden Kalenderjahr demnach für den nicht privilegierten Letztverbrauch auf 0,378 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) – aktuell sind 0,254 ct/kWh (beide Werte netto) zu entrichten.

Wie aus den Informationen der ÜNB unter netztransparenz.de weiter hervorgeht, sinkt die von nicht privilegierten Letztverbrauchern gemäß § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten zu erhebende Umlage (§ 18 AbLaV-Umlage) hingegen auf 0,003 ct/kWh (in 2021: 0,009 ct/kWh).

Der Aufschlag, der von Netzbetreibern für entgangene Erlöse aufgrund individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt wird (§ 19 StromNEV-Umlage), erhöht sich für die Letztverbrauchergruppe A’ netto auf 0,437 ct/kWh (in 2021: 0,432 ct/kWh). Letztverbraucher der Gruppe B’ zahlen weiterhin zusätzlich für die über 1.000.000 kWh hinausgehenden Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,050 ct/kWh – die der Letztverbrauchergruppe C’ 0,025 ct/kWh.

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