Netzentgeltmodernisierungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz – NemoG) final beschlossen. Es beinhaltet zwei zentrale Punkte: Erstens die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sowie zweitens die Abschmelzung des Privilegs, der vermiedenen Netzentgelte. Nach den Worten von Bundeswirtschaftswirtschaftsministerin Zypries verringere die Reform der Netzentgelte regionale Unterschiede und schaffe mehr Verteilungsgerechtigkeit.

„Wer die Energiewende will, braucht zügigen Netzausbau. Für die Akzeptanz dieses Projekts ist eine faire Verteilung der Kosten auf alle Schultern entscheidend. Deshalb verringern wir künftig regionale Unterschiede bei den Netzentgelten, in dem wir die Kostenbelastungen aus vermiedenen Netzentgelten schrittweise abschmelzen und die Netzentgelte für Übertragungsnetze schrittweise vereinheitlichen. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Ich begrüße, dass hier eine Einigung noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist“, erklärte die Ministerin gegenüber der Presse.

Die Netzentgelte sollen lediglich auf der Übertragungsebene bundesweit stufenweise angeglichen werden, was auf keine Vereinheitlichung der Entgelte in den Verteilnetzen hinausläuft. Derzeit machten die Übertragungsnetzkosten etwa 25 Prozent der Gesamtkosten der Stromnetze aus, heißt es von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Zur Umsetzung enthält das Gesetz nach Angaben des Ministeriums eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Die Entgeltanpassung soll demnach in fünf Stufen erfolgen, beginnend am 1. Januar 2019. Ab 1. Januar 2023 seien die Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland dann gleich hoch.

Die im Gesetz vorgesehene Abschmelzung der Zahlungen an Stromerzeuger für so genannte vermiedene Netzentgelte ist aus Sicht des BMWi sachgerecht. Denn die frühere Annahme, lokal erzeugter und verbrauchter Strom würde Kosten für das übergeordnete Netz einsparen, stimme immer weniger: Windstrom müsse vielmehr von Norden in die Verbrauchszentren nach Süden und Westen transportiert werden, wofür Netze gebraucht würden. Vor diesem Hintergrund würden die Berechnungsgrundlagen für vermiedene Netzentgelte bei allen Bestandsanlagen an die aktuelle Situation angepasst und ab 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 eingefroren.

Bei der weiteren Abschmelzung werde, so das Ministerium weiter, zwischen den volatilen (Sonne, Wind) und den steuerbaren Erzeugungsanlagen (z. B. KWK) unterschieden. Bei volatilen Anlagen würden die vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen ab 2018 komplett abgeschafft und für Bestandsanlagen ab 2018 in drei Schritten vollständig abgeschmolzen. Das könne im Norden und Osten zu einer spürbaren Dämpfung des Anstiegs der Netzkosten führen und komme den Stromkunden in diesen Netzgebieten zugute. Bei steuerbaren Anlagen erhielten Neuanlagen ab 2023 keine Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten mehr.

In einem nächsten Schritt werde sich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzgebungsvorhaben befassen, wobei es nach Angaben des BMWi nicht zustimmungspflichtig sei. Das Gesetz soll im Spätsommer 2017 in Kraft treten.

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