Photovoltaik-Anlagen: Anmeldefrist im Marktstammdatenregister endet am 31. Januar

Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen inklusive Batteriespeicher bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu registrieren. Das betrifft auch private Betreiber, zum Beispiel Hauseigentümer, die eine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach installiert haben. Werden die Anlagen nicht rechtzeitig angemeldet, droht ihnen ab Februar eine Aussetzung der EEG-Förderung für den eingespeisten Strom. Darauf machte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW aufmerksam.

Nach Angaben der BNetzA haben bereits über zwei Millionen Anlagenbetreiber ihre Erzeugungsanlagen registriert. Dennoch fehlten noch immer rund 350.000 Bestandsanlagen, die noch bis zum 31. Januar registriert werden müssten, heißt es weiter. Für Neuanlagen gelte laut BDEW nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Das Marktstammdatenregister gibt dem BDEW zufolge erstmals einen Überblick über alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu bündeln, um Strom und Gas auch zukünftig effizient transportieren und verkaufen zu können. Das Register diene außerdem dem Bürokratieabbau, da Meldepflichten des Strom- und des Gasmarktes damit vereinfacht werden.

Die Registrierung erfolgt online über das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister sei auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der Register der BNetzA registriert gewesen sei, unterstreicht der BDEW.

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