Smart Meter: BSI hat Marktanalyse aktualisiert

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat zum Stichtag 30. Oktober 2020 die Marktanalyse nach dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) aktualisiert und am 12. November veröffentlicht. Die Marktanalyse nach § 30 MsbG erfasst den Stand der Umsetzung der BSI-Standards sowie der eichrechtlichen Anforderungen über die Wertschöpfungskette Messeinrichtung, Smart-Meter-Gateway (SMGW), Gateway-Administrator und Backendsysteme im Markt.

Gegenüber der letzten Veröffentlichung, bei der als Startschuss für den verpflichtenden Rollout intelligenter Messsysteme im Bereich Smart-Metering die so genannte Markterklärung erteilt wurde, haben sich nun unter anderem folgende Neuerungen ergeben. So hat laut dem BSI mit der Theben AG der vierte Hersteller die Zertifizierung seines SMGW Zertifizierung seines SMGW erfolgreich abgeschlossen, so dass nun insgesamt vier unabhängige Hersteller Smart-Meter-Gateways am Markt anbieten. Zudem hat die PPC AG am 30. Oktober 2020 erfolgreich die Re-Zertifizierung ihres SMGW durchgeführt und damit als erster Hersteller weitere Tarif-Anwendungsfälle (TAF 9, 10 und 14) implementiert. Wie das BSI weiter mitteilte, wurde die Anzahl der eichrechtlich zugelassenen SMGW-Administrationssysteme wurde bei allen zertifizierten SMGW erweitert. Außerdem legte das Bundesamt dar, dass die Voraussetzungen für die Anbindung von „SLP-Gaszähler“ an das Smart-Meter-Gateway gegeben sind.

„Mit dem ersten Smart-Meter-Gateway der PPC AG, das Netzzustandsdaten und Einspeisewerte bereitstellen kann, wird ein weiterer Meilenstein zur Digitalisierung der Energiewende erreicht. Strom-Netzbetreiber erhalten nun mit Hilfe intelligenter Messsysteme wichtige Informationen über die aktuelle Belastung ihres Netzes und können so mögliche Engpässe rechtzeitig erkennen und vorbeugen. Zudem helfen die Informationen, den Ausbau des Stromnetzes effizient und kostengünstig zu gestalten. Dabei gewährleisten die Geräte weiterhin Informationssicherheit auf hohem Niveau“, erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm gegenüber der Presse.

Das BSI weist darauf hin, dass grundzuständige Messstellenbetreiber seit Feststellung der technischen Möglichkeit verpflichtet sind, Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh bis höchstens 100.000 kWh mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Zu den Ausstattungspflichten dezentraler Erzeugungsanlagen (so genannte EEG- und KWKG-Anlagen) und flexibler Verbraucher („steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz) wird das BSI nach eigenen Angaben im Zuge der turnusmäßigen Aktualisierung der Marktanalyse Ende Januar 2021 Stellung nehmen. Hier seien u. a. die aktuell im parlamentarischen Verfahren befindlichen Regelungen zur Ansteuerbarkeit der genannten Anlagen zu berücksichtigen, heißt es.

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