Strom: Weitere Umlagen für 2021 veröffentlicht

Nachdem die Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober dieses Jahres sinkende Werte für die EEG- sowie die Offshore-Netzumlage in 2021 bekanntgegeben haben, stehen seit heute die übrigen Umlage-Werte fest. Demzufolge erhöht sich die KWK-Umlage nach § § 26 und 26a des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) für den nicht privilegierten Letztverbrauch von aktuell 0,226 Cent je Kilowattstunden (ct/kWh) auf gerundet 0,254 ct/kWh (beide Werte netto).

Die von nicht privilegierten Letztverbrauchern gemäß § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten zu erhebende Umlage (§ 18 AbLaV-Umlage) steigt hingegen auf 0,009 ct/kWh (in 2020: 0,007 ct/kWh).

Der Aufschlag, der von Netzbetreibern für entgangene Erlöse aufgrund individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt wird (§ 19 StromNEV-Umlage), erhöht sich für die Letztverbrauchergruppe A’ netto auf 0,432 ct/kWh (in 2020: 0,358 ct/kWh). Letztverbraucher der Gruppe B’ zahlen weiterhin zusätzlich für die über 1.000.000 kWh hinausgehenden Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,050 ct/kWh – die der Letztverbrauchergruppe C’ 0,025 ct/kWh.

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