Stromkosten: Weitere Umlagen für 2019 von ÜNB veröffentlicht

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben heute für das Jahr 2019 die Höhe der von Stromverbrauchern zu entrichtenden Umlagen gemäß Paragraphen 26 und 26a KWKG (KWK-Umlage), bezüglich Paragraph 19. Abs. 2 StromNEV (§19 StromNEV-Umlage) und die Umlage für abschaltbare Lasten nach Paragraph 18 AbLaV (§18 AbLaV-Umlage) veröffentlicht.

Nichtprivilegierte Letztverbraucher müssen ab dem nächsten Jahr für die KWK-Umlage etwas weniger bezahlen. Sie sinkt auf netto 0,280 ct/kWh (aktuell: 0,345 ct/kWh). Eine geringfügige Entlastung ergibt sich für die Letztverbrauchergruppe A‘ (LVG A‘) auch bei der §19 StromNEV-Umlage. Sie beläuft sich ab dem kommenden Jahr für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle auf 0,305 ct/kWh (aktuell: 0,370 ct/kWh). Die für den gesamten Letztverbraucherabsatz je Abnahmestelle zu entrichtende §18 AbLaV-Umlage reduziert sich ab 2019 auf 0,005 ct/kWh (aktuell: 0,011 ct/kWh).

Bereits seit 15. Oktober dieses Jahres sind, wie bereits berichtet, die Werte für die EEG-Umlage und die Offshore-Netzumlage in 2019 bekannt.

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