Stuttgarter Strom- und Gasnetz mehrheitlich kommunal

Das Strom- und Gasnetz in Stuttgart ist seit Anfang 2019 wieder überwiegend in städtischer Hand. Dies gilt seit Anfang des Jahres nicht mehr nur für das Eigentum der Netze, sondern auch für den Betrieb. Damit endet die Übergangszeit, die zwischen Landeshauptstadt, Stadtwerke Stuttgart und der EnBW-Tochter Netze BW vereinbart wurde. Das gaben die Stadtwerke in einer Pressemitteilung bekannt.

Die Landeshauptstadt hatte den Angaben zufolge 2014 die Konzession für die Strom- und Gasnetze auf ihrer Gemarkung der neu gegründeten Stuttgart Netze GmbH übertragen. An dieser Eigentumsgesellschaft hielten seitdem die Stadtwerke Stuttgart die Mehrheit von 74,9 Prozent, der Altkonzessionär Netze BW 25,1 Prozent. Für den Netzbetrieb sei zudem ein Kooperationsunternehmen gegründet worden – die Stuttgart Netze Betrieb GmbH – mit umgekehrten Anteilsverhältnissen: Die Netze BW GmbH (Netze BW) hielt bislang 74,9 Prozent, die Stadtwerke 25,1 Prozent.

Seit Anfang 2019 liege laut den Stuttgarter Stadtwerken die Anteilsmehrheit von 74,9 Prozent an beiden Gesellschaften bei den Stadtwerken. Bis Mitte des Jahres würden Eigentum und Betrieb zu einer integrierten Gesellschaft zusammengeführt. Ab diesem Zeitpunkt solle die komplette Gesellschaft Stuttgart Netze GmbH heißen. Zudem seien die Aufsichtsräte der Netzeigentums- und Netzbetriebsgesellschaft nun beide mehrheitlich mit Vertretern des Gemeinderats der Stadt Stuttgart besetzt.

Wie die Stadtwerke Stuttgart weiter mitteilten, stehe 2019 eine weitere wichtige Entscheidung für die Stuttgart Netze an: Sie sei bisher im Besitz des Nieder- und Mittelspannungsnetzes für Strom sowie des Nieder- und Mitteldrucknetzes für Gas. Ob die Netze BW noch das Hochspannungs- und Hochdrucknetz an die Stuttgart Netze übergeben müsse, entscheide der Bundesgerichtshof im Laufe des Jahres in letzter Instanz. Das Landgericht Stuttgart und das Oberlandesgericht Stuttgart hätten eine Herausgabepflicht an die Stuttgart Netze bereits bejaht. Die Klage bleibe im Einvernehmen der Vertragspartner ohne Einfluss auf die weitere Kooperation der beiden Unternehmen beim Netzbetrieb, heißt es von Seiten der Stadtwerke.

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