Verordnung für wirtschaftlich attraktivere Nutzung von Landstrom in Häfen

Heute hat das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) vorgelegte „Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht“ beschlossen, die die Nutzung von Landstrom in Häfen wirtschaftlich attraktiver macht. Dies geht aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des BMWi hervor. Demzufolge können Stromnetzbetreiber die Besonderheiten der Landstromversorgung von Seeschiffen bei der Festlegung ihrer Netzentgelte in Zukunft besser berücksichtigen. Laut Bundesminister Peter Altmaier sollen Seeschiffe im Hafen künftig mit Strom statt Schiffsdiesel betrieben werden. Das schone das Klima und verbessere die Luft vor Ort. Altmaier ist darüber erfreut, dass sie mit der Verordnung schon heute die erste Maßnahme auf den Weg bringen konnten, um die Rahmenbedingungen bei der Landstromversorgung von Seeschiffen zu verbessern.

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