Zeitung: Volle Umsatzsteuer auf Gas und Wärme schon früher fällig
01. September 2023
Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) soll schon ab dem 1. Januar 2024 wieder der komplette Satz für die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf Erdgas- und Fernwärmelieferungen berechnet werden. Die F.A.Z. beruft sich in ihrer Berichterstattung auf ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestages.
Das im vergangenen Jahr erlassene „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ schreibt eine reduzierte Umsatzsteuer auf Gas und auf gelieferte Wärme über das Wärmenetz von 7 Prozent für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 vor.
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