Spezifische Stromtarife für das Laden zu Hause kalkulieren

  • Individuelles Pricing auf Basis bundesweiter Marktdaten
  • Kostenvorteile aus gesonderten Entgelten weitergeben
  • Attraktive Kundengruppe nachhaltig erschließen
  • Frühzeitig im Wachstumsmarkt positionieren

Der Erfolg der Elektromobilität wird sich im privaten Bereich entscheiden. Auch wenn die Rahmenbedingungen zur Installation privater Ladeinfrastruktur noch zu verbessern sind, wird vorhandenes Potenzial von EVU längst nicht ausgeschöpft. Ihnen bietet die GET AG mit ihrem Cockpit eine Lösung zur Kalkulation passender Ladetarife für E-Autofahrer, die Basis zur nachhaltigen Akquise einer attraktiven Verbrauchergruppe und damit die frühe Positionierung in einem Wachstumsmarkt.

Der Markt für individuelle Elektromobilität nimmt mehr und mehr an Fahrt auf. Doch der Anteil der Stromanbieter, die nicht nur Laternenparker beziehungsweise die öffentliche Ladeinfrastruktur bedienen, ist noch überschaubar – Wettbewerb wenig ausgeprägt. Energieversorger, die privaten E-Autofahrern den Wunsch nach Lösungen für das Laden zu Hause mit geeigneten Tarifen erfüllen wollen, können auf die Services der GET AG bauen: Das Cockpit ermöglicht bundesweit die kostenorientierte Kalkulation von Ladetarifen für E-Autos, sowohl für die gemeinsame als auch die meist preiswertere getrennte Messung*. Grundlage dafür sind neben der cloudbasierten Softwarelösung die deutschlandweit von der GET AG recherchierten Marktdaten.

Autostromprodukte auf Fairgleichsportal Simplaro.de
Das Beispiel unseres bundesweit agierenden Kunden M4Energy eG zeigt in der Praxis, wie Energielieferanten die komfortabel im Cockpit konfigurierten, gebietsscharf berechneten Tarife für bundesweite Autostrom-Fairgleiche auf dem neuen Portal Simplaro platzieren und sich als „First Mover“ noch vor dem Markthochlauf etablieren. Verbrauchern und interessierten Fahrzeughaltern wird so der Einstieg in die E-Mobilität erleichtert: Aus Angebotsvergleichen lässt sich abschätzen, wie schnell sich die Investitionen in rein batteriebetriebene E-Autos beziehungsweise Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge oder in die Ladeinfrastruktur wie eigene Wallboxen durch günstige Autostromtarife amortisieren. Anbieter wiederum erschließen sich nachhaltig ein attraktives Kundensegment.

Wachstumsmarkt private Elektromobilität
Während die öffentliche Ladeinfrastruktur nach Einschätzung des BDEW für den aktuellen Fahrzeugbestand ausreicht, gibt es deutlichen Nachholbedarf im privaten Raum – 85 % der Ladevorgänge fänden hier bzw. beim Arbeitgeber statt. Laut dem jüngsten KfW-Energiewendebarometer erwägt immerhin jeder vierte Haushalt die Anschaffung eines E-Autos**. Legt man die Zahl von circa 12 Mio. Einfamilienhausbesitzern*** zu Grunde, die relativ selbstbestimmt auf dem eigenen Grundstück eine Lademöglichkeit installieren lassen können, ergibt sich ein Marktvolumen von rund 3 Mio. „Elektromobilisten“ mit Einfamilienhaus. Stadtwerke und reine Energievertriebe können sich hier wettbewerblich als Lieferant von Autostrom, Ladesäulen und Wallboxen oder in Kooperation mit Fahrzeugherstellern als ganzheitlicher Anbieter von Elektromobilitätslösungen etablieren – und das überregional. Auf Anfrage implementiert die GET AG Autostrom-Tarifrechner für Kunden- oder Vertriebspartnerportale von EVU und bietet Unterstützung bei der Abbildung von Services für den Verkauf und die Installation von Ladeboxen.

Für eine weitere Kundengruppe bestehen noch Hürden, die es zu beseitigen gilt: Mieter ohne eigenen Stellplatz – so genannte „Laternenparker“ – oder Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage haben kaum eine Chance, ihr Elektroauto zu Hause aufzuladen. Für die Installation von Wallboxen existieren neben technischen Problemen hohe rechtliche und regulatorische Hindernisse: So verlangt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen müssen. Ist nur einer dagegen, kommt der Ausbau nicht zustande. Mieter haben hierauf bis heute keinen Anspruch. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz will bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, der hier Abhilfe schafft.

* Voraussetzung ist ein separater Zähler bzw. die Steuerbarkeit der Messeinrichtung. Gerade im Falle der getrennten Messung gewähren mehr als zwei Drittel (579) der Netzbetreiber günstigere gesonderte Netzentgelte für Elektromobilität bzw. steuerbare Verbrauchseinheiten gemäß § 14a EnWG. Bei einer Abnahme von 2.000 kWh/a (entspricht Laufleistung eines Pkw von bis zu 10.000 km/a) beläuft sich in 2019 der Preisvorteil dieser gesonderten Netzentgelte (inkl. Messstellenbetrieb) für unterbrechbaren Ladepunkte im Durchschnitt auf 5 ct/kWh netto (bis zu 10 ct/kWh netto) gegenüber dem Netzentgelt für den Typ mit klassischem Eintarifzähler. Anmerkungen: Im Fall der gemeinsamen Messung mit Haushaltsstrom entfallen die jährlichen Kosten für den separaten Messstellenbetrieb – bezogen auf 2.000 kWh/a – von umgerechnet durchschnittlich 0,9 ct/kWh (netto), so dass sich der oben genannte Preisvorteil um diesen Wert reduziert. Sind notwendige Zähler oder Messeinrichtungen noch nicht installiert, müssen die individuell schwer abzuschätzenden Einbaukosten ggf. gesondert einkalkuliert werden.

** Innerhalb der nächsten 10 Jahre; siehe „KfW-Energiewendebarometer 2019“, Hrsg.: KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main, August 2019

*** Datengrundlage Destatis: „Geld und Immobilienvermögen sowie Schulden privater Haushalte – Fachserie 15 Heft 2 – 2018“, 16. April 2019

Pressekontakt

M.A. Matthias von Maltzahn
Pressesprecher

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