§ 19 StromNEV-Umlage 2024 kurzfristig um 60 % angehoben

Wie aus Veröffentlichungen der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW vom Dezember 2023 hervorgeht, wurde die § 19 StromNEV-Umlage* für 2024 kurzfristig auf netto 0,643 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) in der Letztverbrauchergruppe A‘ festgesetzt. Am 25. Oktober 2023 war noch ein Wert von 0,403 ct/kWh für das Folgejahr veröffentlicht worden. Die nachträgliche Anhebung um 0,24 ct/kWh entspricht einer Erhöhung um rund 60 Prozent.

Wie die ÜNB dazu mitteilten, war die Neuveranschlagung notwendig geworden, da ein Zuschuss des Bundes in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten wegfiel. Da dieser im Vorfeld der Veröffentlichung am 25. Oktober 2023 noch in die Umlagen-Ermittlung eingegangen war, erhöhte sich der auszugleichende Betrag. Die Neuermittlung sei in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur erfolgt. Diese rechtfertigte die nachträgliche Änderung auf ihrer Homepage als „notwendig und sachgerecht, um den zusätzlichen unvorhersehbaren Liquiditätsbedarf der Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber zur Abwicklung der § 19 StromNEV-Umlage zu decken und um Nachholeffekte auf die Umlage im Jahr 2026 zu vermeiden.“

Die ÜNB gleichen durch die § 19 StromNEV-Umlage die entgangenen Erlöse aus, die durch vergünstigte Netzentgelte im Rahmen der Sonderformen der Netznutzung entstehen. Sie sind dazu verpflichtet, bis zum 25. Oktober eines Jahres die Höhe der § 19 StromNEV-Umlage für das Folgejahr zu veröffentlichen.

* Für die so genannten Letztverbrauchergruppen B‘ (0,050 ct/kWh) und C‘ (0,025 ct/kWh) bleiben die Umlagenbeträge konstant. Für die Letztverbrauchergruppe nach § 21 EnFG wurde der Wert für die § 19 StromNEV-Umlage auf 0 ct/kWh festgesetzt.

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