Auf und Ab bei weiteren Umlagen in 2020

KWK-Umlage sinkt
Die KWK-Umlage nach §§26 und 26a des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetztes (KWKG) beträgt nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ab 2020 für die nichtprivilegierten Letztverbrauchsmengen netto 0,226 ct/kWh (in 2019. 0,280 ct/kWh).

§ 19 StromNEV-Umlage und § 18 AbLaV-Umlage steigen
Wie von Seiten der ÜNB weiter bekanntgegeben wurde, steigt die von den Letztverbrauchern zu erhebende Umlage gemäß § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (§ 18 AbLaV-Umlage) auf künftig 0,007 ct/kWh (in 2019: 0,005 ct/kWh). Der Aufschlag, der von Netzbetreibern für entgangene Erlöse aufgrund individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt wird (§ 19 StromNEV-Umlage), erhöht sich für die Letztverbrauchergruppe A‘ netto auf 0,358 ct/kWh (in 2019: 0,305 ct/kWh). Letztverbraucher der Gruppe B‘ zahlen weiterhin zusätzlich für die über 1.000.000 kWh hinausgehenden Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,050 ct/kWh – die der Letztverbrauchergruppe C‘ 0,025 ct/kWh.

Bereits am 15. Oktober hatten die Übertragungsnetzbetreiber die neue EEG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage veröffentlicht.

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