Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute im Umlaufverfahren die Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) beschlossen. Das gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) heute bekannt. Wie es in einer Pressemitteilung heißt, ersetze der am 29.9.2022 verkündete Abwehrschirm die Gasbeschaffungsumlage („saldierter Preisanpassungsmechanismus“ nach § 26 Energiesicherungsgesetz) wirkungsvoll und umfassend.

Die GasPrAnpV werde deshalb rückwirkend und in Gänze außer Kraft gesetzt. Konkret regele die Aufhebungsverordnung die Aufhebung der GasPrAnpV mit Wirkung vom 9. August 2022. Ansprüche auf den Ausgleich der Ersatzbeschaffung seien auf Basis der GasPrAnpV somit nicht entstanden, so das Ministerium.

Die Aufhebungsverordnung soll laut BMWK am 3. Oktober 2022 im Bundesanzeiger verkündet werden und am 4. Oktober 2022 rückwirkend in Kraft treten.

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