BNetzA verlangt Änderungen am NEP Gas 2018-2028

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas (NEP Gas) 2018-2028 abgeschlossen und ein Änderungsverlangen an die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) gerichtet. In einer Erklärung gegenüber der Presse betonte BNetzA-Präsident Jochen Homann, dass die Bundesnetzagentur nur Netzausbaumaßnahmen bestätige, die bedarfsgerecht seien und außerdem in den Verantwortungsbereich der Fernleitungsnetzbetreiber fielen. Damit schütze sie Gaskunden vor unnötigen Kosten.

Nach Angaben der BNetzA umfasse der Entwurf des NEP Gas 2018-2028 insgesamt 159 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 7 Milliarden (Mrd.) Euro. Dabei seien gegenüber dem NEP Gas 2016-2026 41 neue Maßnahmen hinzugekommen. Diese dienten vor allem der Marktraumumstellung von L- auf H-Gas, dem Anschluss von neuen Gaskraftwerken sowie der Ableitung von Gas aus der geplanten Nord Stream-Erweiterung.

Mit dem Änderungsverlangen bestätigt die Bundesnetzagentur 152 der von den FNB vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von circa 6,85 Mrd. Euro. Die bestätigten Maßnahmen umfassten einen Leitungsausbau von 1.321 Kilometern und einen Verdichterausbau von 499 Megawatt. Maßnahmen, die nicht in den Anwendungsbereich des NEP Gas fielen, müssten aus dem Plan herausgenommen werden.

Um eine solche Maßnahme handele es sich den Angaben zufolge bei der Anbindungsleitung für ein geplantes Terminal für verflüssigtes Erdgas in Brunsbüttel. Der Bau einer Anbindungsleitung falle in die Verantwortlichkeit des Anlagen-Projektierers. Hiermit werde keine Aussage über die Bedarfsgerechtigkeit oder die Realisierungswahrscheinlichkeit der geplanten Anlage getroffen. Eine geplante Leitung von Bunde nach Leer-Mooräcker sei laut BNetzA ebenfalls aus dem Plan zu streichen, da die FNB mögliche Alternativen nicht hinreichend geprüft hätten.

Wie es von Seiten der BNetzA weiter heißt, hätten die Fernleitungsnetzbetreiber vor dem Hintergrund gegenwärtiger Transporteinschränkungen auf der TENP-Pipeline ermittelt, welche Maßnahmen erforderlich wären, falls die Leitung nicht vollständig wieder in Betrieb genommen werden könne. Die Bundesnetzagentur bestätige mit dem Änderungsverlangen die vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 171 Millionen Euro.

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