Bundeskabinett gießt erste Bestandteile des Konjunkturpakets in Gesetzesform

Am 3. Juni 2020 hatte sich der Ausschuss der großen Koalition auf ein umfangreiches Konjunkturpaket verständigt, dessen Eckpunkte auch Auswirkungen auf den Energiesektor haben. Unter anderem sollen Verbraucher bei den Stromkosten – etwa durch eine Begrenzung der EEG-Umlage oder Steuersenkung – entlastet sowie durch erhöhte Prämien zum Kauf von Elektrofahrzeugen motiviert werden. Zudem sollen Finanzspritzen in den Ausbau der Wasserstofftechnologie, in den Gebäudesektor oder Bereiche der Energieforschung einen Modernisierungsschub bewirken.

Gesetzentwürfe vorgelegt
Heute, am 12. Juni 2020, hat das Bundeskabinett laut Mitteilung des Bundesfinanzministeriums mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes nun erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählen insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020, ein Kinderbonus von 300 Euro, steuerliche Erleichterungen bei Abschreibungen für Unternehmen sowie weitreichende Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen. Zudem will die Bundesregierung mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ein klares Zeichen für einen nachhaltigeren und klimafreundlicheren Straßenverkehr setzen, indem die Kfz-Steuer für Pkw stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet wird.

BMWi zur Mehrwertsteuersenkung im Handel
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat laut eigenen Angaben das Ziel, dass die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze auf 16 bzw. 5 Prozentpunkte durch den Handel „möglichst kostengünstig und unbürokratisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden kann.“ Maßstab hierfür sei die Preisangabenverordnung (PAngV). Danach könnten die Händler und Anbieter von Dienstleistungen von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 PAngV Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung zum Beispiel sämtlicher Regale in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen. Hierüber habe das BMWi mit einem Schreiben die für den Vollzug der PAngV zuständigen Preisbehörden der Länder informiert.

Wie es von Seiten des Bundesfinanzministeriums heißt, gehen die beschlossenen Regierungsentwürfe nun ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Über weitere Elemente des Pakets werde das Kabinett in Kürze beraten.

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