Bundestag ebnet Weg für Mehrwertsteuer-Senkung auf Erdgas und Fernwärme

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung eines Gesetzentwurfes* die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent ab Oktober 2022 bis März 2024 beschlossen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):

„Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme ist vor dem Hintergrund der massiv steigenden Energiekosten eine richtige und wichtige Maßnahme der Bundesregierung. Die nun beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und auf Fernwärme kann den Preisanstieg für die Haushalte spürbar dämpfen. Der BDEW hatte seit längerem die Senkung von Steuern auf die Energiepreise gefordert. Positiv ist, dass diese Entlastung bei vergleichbarem Verbrauch bei niedrigeren Einkommen proportional höher ausfällt als bei höheren Einkommen. Der Grund hierfür liegt darin, dass bei Menschen mit niedrigerem Einkommen ein proportional höherer Anteil ihres Einkommens in indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer fließt. Mit der kurzfristigen Ausweitung der Mehrwertsteuersenkung auf die Fernwärme können nun auch Hunderttausende Fernwärmekunden profitieren. Der BDEW wird sich weiterhin für eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent auch für Strom einsetzen.

Andreae: „Mehrwertsteuersenkung wird 1:1 bei den Kundinnen und Kunden ankommen“

Selbstverständlich werden die Energieversorger die Steuerentlastung an die Kunden weitergeben. Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt sehr kurzfristig zum morgigen 1. Oktober 2022. Erst in den letzten Tagen wurde neben den Gaslieferungen auch die Fernwärme mit in die Steuersenkung aufgenommen, hier werden die Energieversorger mit Hochdruck die notwendigen Anpassungen vornehmen. Fest steht: Die Mehrwertsteuersenkung wird 1:1 bei den Kundinnen und Kunden ankommen.“

* Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ steht zur Abstimmung im Bundesrat am 7. Oktober 2022 auf der Tagesordnung. Es würde im Falle der Bestätigung und Veröffentlichung also rückwirkend gelten.

© redaktion GET AG / mvm