Energiepreisbremsen: Verbände fordern kurzfristig Klarheit

„Die Energieversorger benötigen noch diese Woche verbindliche Regelungen, wie es mit den Energiepreisbremsen weitergeht. Die Hängepartie muss endlich ein Ende haben. Widersprüchliche Aussagen von den einzelnen Regierungsparteien helfen hier nicht weiter.“ Das erklärten gestern Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zur aktuellen Diskussion über das Auslaufen der Preisbremsen auf Strom, Gas und Wärme.

Die Verbände machten in ihrem Statement klar, dass jeder Tag zähle und dies auch im Interesse der Kundinnen und Kunden sei. Die Unternehmen dürften auch in der Kundenkommunikation nicht im Regen stehen gelassen werden.

Aus Sicht von BDEW und VKU sei klar, dass eine flächendeckende, reibungslose und fristgerechte Umsetzung der Preisbremsenverlängerung durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 nicht mehr garantiert werden könne. Dazu hätten eine verbindliche Entscheidung und gesetzliche Regelungen bis zum 15. Oktober vorliegen müssen. Eine finanzielle Entlastung wäre gegebenenfalls rückwirkend machbar. Die Unternehmen können nicht in Vorleistung gehen, so die Verbände.

Nachdem der Wirtschaftsstabilisierungfonds aufgelöst werden soll, sei aus Sicht der Verbände klar, dass Preisbremsen über den Kernhaushalt 2024 finanziert werden müssten. Wann der Bundestag diesen beschließen will, sei aktuell unbekannt.

Klarheit auch bei Mehrwertsteuersenkung und Netzentgelt-Zuschüssen wichtig
Sollten die Preisbremsen zum Jahresende auslaufen, sei es laut BDEW und VKU umso wichtiger, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht noch zusätzlich durch staatliche Abgaben und Umlagen belastet würden. „Daher ist es absolut erforderlich, dass die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme nun wie es der aktuellen Rechtslage entspricht ins kommende Jahr hinein fortgesetzt wird und der Zuschuss von 5,5 Mrd. zu den Übertragungsnetzentgelten sichergestellt und verlässlich finanziert wird. Auch hier brauchen die Unternehmen so schnell wie möglich Rechtssicherheit, um sich darauf einzustellen“, heißt es in der Verbändemitteilung.

„Sollte der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten wegfallen, würde dies eine Kaskade für die Unternehmen auf verschiedensten Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft auslösen: Wenn die Übertragungsnetzentgelte steigen, müssen auch die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte erhöhen. Die insgesamt gestiegenen Netzentgelte müssen wiederum die Energieversorger in ihre Preiskalkulation aufnehmen und bereits angekündigte Preise anpassen“, so die Verbände abschließend.

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