EuGH: Keine staatlichen Beihilfen Deutschlands im EEG 2012

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat einen Beschluss der Kommission für nichtig erklärt, wonach das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasst habe. Wie aus einer Pressemeldung des EuGH hervorgeht, hatte die Kommission mit Beschluss vom 25. November 2014 die Förderung von Unternehmen, die EEG-Strom erzeugten, als staatlich Beihilfen eingeordnet und als mit dem Unionsrecht vereinbar eingestuft – die Verringerung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen aber nur zum größten Teil. Daher habe die Kommission die Rückforderung eines begrenzten Teils angeordnet. Die von Deutschland gegen diesen Beschluss erhobene Klage war vom Gericht der Europäischen Union (EuG) mit dem Urteil vom 10. Mai 2016 abgewiesen worden. Nachdem Deutschland gegen dieses Urteil beim EuGH Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde es mit dem heutigen Urteil kassiert. Der Gerichtshof sei nach eigenen Angaben zu dem Ergebnis gekommen, dass das EuG die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen habe. Infolgedessen fehle eine Voraussetzung für die Einstufung der Vorteile, die sich aus den mit dem EEG 2012 eingeführten Mechanismen ergeben, als „Beihilfen“.

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