Festlegungsverfahren: Wechsel von Stromlieferanten soll schneller gehen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute ein Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Wechsel des Stromlieferanten in 24 Stunden eröffnet. „Zukünftig soll jeder den Stromlieferanten noch einfacher und schneller wechseln können. Der Wechsel soll nicht mehr zehn Tage dauern, sondern innerhalb von 24 Stunden möglich sein“, erklärte BNetzA-Präsident Klaus Müller in einer Mitteilung gegenüber der Presse.

Müller: „Wechsel des Stromlieferanten zukünftig innerhalb von 24 Stunden statt 10 Tagen“
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen demnach im Rahmen ihrer vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen in Zukunft schneller durch einen neuen Stromlieferanten beliefert werden können. Geplant sei laut BNetzA auch, dass der Netzbetreiber regelmäßig über wichtige Parameter der Netzanschlusssituation informieren müsse, so dass alle notwendigen Informationen und preisbeeinflussenden Faktoren für einen Wechsel gebündelt vorlägen.

Beschleunigung nur über umfassende Prozessoptimierung und -überarbeitung möglich
Wie die BNetzA weiter ausführte, sei die Erreichung der gesetzlich angeordneten Verkürzung des Wechselprozesses auf nur noch 24 Stunden jedoch durch eine einfache Straffung der bisherigen Fristen unter gleichzeitiger struktureller Beibehaltung der Prozessabläufe nicht zu erreichen. Eine derart spürbare Reduktion der Prozessdauer könne nur durch eine umfassende Prozessoptimierung und -überarbeitung erzielt werden.

Die konsultierten prozessualen Vorgaben* böten aus Sicht der BNetzA zugleich Vorteile für Stromlieferanten und Stromnetzbetreiber. Durch die weitergehende Standardisierung und Automatisierung des Lieferantenwechselvorgangs könnten die personellen Ressourcen der Marktteilnehmer entlastet und Effizienzgewinne erzielt werden.

Mit diesem Verfahren setzt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben die gesetzlichen Vorgaben des § 20a Abs. 2 EnWG in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/944 um.

Umsetzungstermin für 1. April 2025 geplant
Die Konsultation endet am 20. April 2023. Es sei beabsichtigt, die konsultierten Änderungen an der Marktkommunikation zum Umsetzungstermin 1. April 2025 für verbindlich zu erklären. Dies biete den Marktteilnehmern, so die BNetzA, ausreichend Zeit, ihre IT an die neuen Vorgaben anzupassen und einen störungsfreien Start der Regelungen sicherzustellen.

* Die geplanten prozessualen Vorgaben und weitere Informationen zur Konsultation können unter www.bundesnetzagentur.de/LFW24 abgerufen werden

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