ÜNB: vorläufige Netzentgelte für 2024 steigen leicht

Für das kommende Jahr haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte veröffentlicht. In einer gemeinsamen Pressemitteilung begrüßten die ÜNB vor kurzem, dass die Übertragungsnetzentgelte mit einem Zuschuss der Bundesregierung in Höhe von 5,5 Milliarden Euro nahezu konstant gehalten werden sollen. Auf dieser Basis liegen den Angaben zufolge die vorläufigen durchschnittlichen Netzentgelte im nächsten Jahr bei 3,19 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Das entspreche laut ÜNB einer Steigerung um rund 2 Prozent, denn im Vorjahr hätten die Übertragungsnetzentgelte bei 3,12 ct/kWh gelegen.

Die Berechnung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte ergibt sich aus der Prognose der Kostenbasis (Erlösobergrenze; kurz: EOG) und den voraussichtlichen Absatzmengen für das Jahr 2024. Für das Jahr 2024 sehen die ÜNB nach eigenen Angaben bei der EOG zwar im Vergleich zum Jahr 2023 gesunkene Kosten, diese lägen jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Als Hauptursache benennen die Übertragungsnetzbetreiber das anhaltend hohe Preisniveau auf den Brennstoff- und Strommärkten. Diese wirkten sich insbesondere auf die Kosten für Redispatch, Netzreserve und die Vorhaltung von Regelleistung sowie für die Beschaffung von Verlustenergie aus.

Wie die ÜNB weiter mitteilten, seien die vorläufigen Netzentgelte 2024 unter Berücksichtigung eines Zuschusses gemäß einem Beschluss der Bundesregierung zur anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten ermittelt worden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung habe jedoch die gesetzliche Grundlage für diesen Zuschuss gefehlt. Die vorläufigen Netzentgelte ständen daher unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Grundlage bis zum 06.12.2023 vorliege. Sollte am 6. Dezember 2023 die gesetzliche Grundlage für die anteilige Deckung der Übertragungsnetzkosten fehlen, würden sich die endgültigen bundeseinheitlichen ÜNB-Netzentgelte für 2024 entsprechend erhöhen, heißt es von Seiten der ÜNB abschließend.

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