THE: Entgelte und Umlagen ab Oktober 2022 veröffentlicht

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat als Marktgebietsverantwortlicher (MGV) nach der Gasbeschaffungsumlage heute auch die weiteren Entgelte und Umlagen für die am 1. Oktober 2022 startende Umlageperiode bekanntgegeben. Die SLP Bilanzierungsumlage wird den Angaben zufolge auf 5,70 Euro je Megawattstunden (€/MWh) festgelegt, die RLM Bilanzierungsumlage auf 3,90 €/MWh. Für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas wird ein Konvertierungsentgelt in Höhe von 0,45 €/MWh und eine Konvertierungsumlage in Höhe von 0,38 €/MWh erhoben. Das VHP Entgelt wird auf 0,00148 €/MWh festgelegt, wohingegen die zum Oktober dieses Jahres neu eingeführte Gasspeicherumlage 0,59 €/MWh betragen wird.

Die Festlegung der Bilanzierungsumlagen auf die genannten Höhen führt THE unter anderem auf das insgesamt schwierige Marktumfeld, den prognostizierten Regelenergiebedarf und den entsprechenden Regelenergiekosten sowie auf die aktuellen Stände der SLP- und RLM-Bilanzierungsumlagekonten zurück.

Das Konvertierungsentgelt sei laut THE gemäß der Festlegung Konni 2 so zu bestimmen, dass der Markt einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat, der MGV jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird. Vor diesem Hintergrund habe THE das anreizorientierte Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas auf 0,45 €/MWh festgelegt.

Wie THE weiter mitteilte, diene die Konvertierungsumlage neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung. Vor dem Hintergrund der von THE durchgeführten Prognosen werde die Konvertierungsumlage auf 0,38 €/MWh festgelegt

Das VHP-Entgelt, das bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt wird, beträgt ab dem 1. Oktober 2022 0,00148 €/MWh.

Gasspeicherumlage neu
Erstmals erhoben wird ab Oktober 2022 die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – die so genannte Gasspeicherumlage. Hintergrund ist das Gesetz zur Änderung des EnWG zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen“ (so genanntes Gasspeichergesetz), welches am 30. April 2022 in Kraft getreten ist. Die Füllstandvorgaben sollen durch einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie weitere Maßnahmen erreicht werden, wie die Ausschreibung von Strategic-Storage-Based-Options (SSBO) und der Befüllung von Speichern durch THE. Ziel ist, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Der THE wurde hierdurch eine neue gesetzliche Aufgabe zugewiesen, was die Erhebung der Gasspeicherumlage bei den Bilanzkreisverantwortlichen in Höhe von 0,59 €/MWh (bzw. 0,059 Cent je Kilowattstunde) zur Deckung der mit der gesetzlichen Aufgabe verbundenen Kosten notwendig macht.

Die Bilanzierungsumlagen, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt sowie das VHP-Entgelt werden für die Dauer von 12 Monaten festgelegt, die Gasspeicherumlage für die Dauer von zunächst drei Monaten. Wie bereits berichtet, wurde am 15. August von Seiten der THE die neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage veröffentlicht. Sie beträgt ab dem 1. Oktober 2022 24,19 €/MWh und kann alle drei Monate aktualisiert werden.

Hinweis: Alle genannten Umlagen-Werte sind netto

Entwicklung der Gasumlagen und -entgelte in 2022

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