Untersteller für Abschaffung der EEG-Umlage

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, die Umlage zur Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) durch eine CO2-Bepreisung abzulösen. Dahinter steckt die Idee, erneuerbaren Strom von staatlichen Abgaben und Steuern zu entlasten und stattdessen CO2-intensive Energieträger teurer zu machen.

Das könnte zum einen zur Folge haben, dass der Betrieb älterer und funktionstüchtiger Photovoltaik- und Windenergieanlagen, für die in den nächsten Jahren die EEG-Vergütung auslaufe, weiterhin wirtschaftlich bleibe. „Das wesentliche Problem für diese Anlagen ist meist nicht ihr Alter, das Problem ist die EEG-Umlage, die Verbraucher für den daraus erzeugten Strom zahlen müssen“, sagte Untersteller am 6. Februar 2019 in Stuttgart in einer Pressemeldung des Landesumweltministeriums.

Zum anderen könnte die Belastung klimaschädlicher Energieträger durch eine CO2-Bepreisung sektorenübergreifend für mehr Dynamik bei der Energiewende und beim Klimaschutz sorgen. Wie der Umweltminister aus dem „Ländle“ bereits Ende Januar ausgeführt hatte, sei es an der Zeit, sich neben der Ausarbeitung eines Fahrplans für den Ausstieg aus der Kohleverstromung auch um Benzin, Diesel und Heizöl zu kümmern. „Für eine wirksame Klimaschutzpolitik müssen die Emissionen aus den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr gemeinsam betrachtet werden. Diese so genannte Sektorkopplung funktioniert bislang nicht. Sauberer Strom ist im Vergleich immer noch zu teuer, und das müssen wir ändern“, begründete Untersteller seinen Vorstoß.

Der Umweltminister erhofft sich von dem Kurswechsel günstigere Strompreise und damit einen Schub zugunsten der Elektromobilität oder der Anschaffung von Wärmepumpen aber auch einen Bürokratieabbau.

Selbstverständlich, betonte der Minister, werde in der Diskussion um diesen Vorschlag zu prüfen sein, welche sozial- und steuerpolitischen Instrumente nötig und geeignet seien, um unzumutbare Mehrbelastungen insbesondere für einkommensschwache Haushalte zu verhindern. Dass es grundsätzlich möglich sei, CO2 zu bepreisen, machten andere europäische Länder längst vor: Schweden oder die Schweiz.

© redaktion GET AG / mvm