VKU gegen vorzeitige Steuererhöhung für Gas- und Wärmelieferungen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist gegen eine vorzeitige Anhebung des Umsatzsteuersatzes auf leitungsgebundene Gas- und Wärmelieferungen. Anlässlich einer Befassung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am kommenden Mittwoch, erklärte gestern VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Ein vorzeitiges Auslaufen zum 29. Februar 2024 – und damit eine Rückkehr der Umsatzsteuer von 7 auf 19 Prozent – lehnen wir strikt ab. Nach geltendem Recht endet der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen zum 31. März 2024. Dabei sollte es nun auch bleiben.

Eine vorgezogene Steuererhöhung, wie im vom Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz enthalten, würde Gas und Wärme früher wieder teurer machen. Auf der einen Seite debattiert die Koalition über Hilfen für die Wirtschaft, auf der anderen steht frühzeitigere Steuererhöhung im Raum. Das ergibt doch keinen Sinn!


Vorzeitiges Auslaufen würde zu unnötiger Unruhe, erheblichem Aufwand und Kosten führen

Uns fehlt zudem die Phantasie, wie das Auslaufen Ende Februar – also innerhalb weniger Tage – gesetzgeberisch gelingen soll. Und eine rückwirkende Regelung sollte für den Gesetzgeber keine ernsthafte Option darstellen. Ein vorzeitiges Auslaufen zum 29. Februar würde zu unnötiger Unruhe bei Stadtwerken und deren Kundinnen und Kunden führen.

Die kurzfristige Umsetzung wäre erneut mit erheblichem personellem Aufwand und Kosten verbunden, etwa für IT-Umstellung und Informationsschreiben an Kundinnen und Kunden. Deshalb appellieren wir nachdrücklich, von einem vorzeitigen Auslaufen des befristeten Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen abzusehen“, so Liebing.

© redaktion GET AG / mvm