Bundesregierung beschließt ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Gasverbrauch

Die Bundesregierung hat heute entschieden, die Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch zeitlich befristet auf sieben Prozent abzusenken. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird so lange gelten, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden wird, also bis zum 31. März 2024. Das gab Bundeskanzler Scholz heute in einem Statement gegenüber der Presse bekannt.

Nach den Worten des Bundeskanzlers seien die steigenden Energiepreise eine große Belastung für sehr viele Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung sei sich einig, dass den Gaskunden keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Mehrwertsteuer auf die Gasumlagen entstehen sollen. Dies betreffe insbesondere die Gasbeschaffungsumlage, gelte aber auch für weitere Aufschläge wie die Bilanzierungsumlage, so Scholz. Die Höhe der Umlagen und Entgelte für die neue Umlageperiode ab Oktober 2022 wurde heute vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe bekanntgegeben.

Wie aus den Äußerungen des Bundeskanzlers weiter hervorging, sei klar, dass dies ist ein weiterer Schritt zur Entlastung sei. Und man erwarte von den Gasversorgungsunternehmen, dass sie die Senkung eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. In den nächsten Wochen werde die Bundesregierung zudem ein drittes Entlastungspaket schnüren, um den großen Druck, der auf vielen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen laste, abzumildern. Wie das Paket genau aussehen werde, bespreche man vertrauensvoll in der Regierung. Die Gerechtigkeitsfrage sei entscheidend, damit das Land in dieser Krise zusammenbleibe, so der Bundeskanzler.

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